Was machen wir für Sie kostenlos? Ihre Einwanderung hängt davon ab, aus welchem Herkunftsland Sie kommen. Befinden Sie sich noch in Ihrem Heimatland also in einem Drittstaat?

VISUM – Als Bürger eines Drittstaates brauchen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, damit Sie in Deutschland wohnen und arbeiten dürfen. Welche Herkunftsländer VISA benötigen, finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Für Ihre Einreise- und Ihre Arbeitsmarktzulassung sind zwei Gesetze sehr wichtig in Deutschland:

  • Das Aufenthaltsgesetz: Um ein deutsches Visum zu erhalten, brauchen Sie einen Arbeitsvertrag oder einen Nachweis, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist (beispielsweise durch ein Sperrkonto). Das bedeutet: ohne Visum kein Aufenthalt.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Dieses Gesetz bietet für ausländische Fachkräfte Erleichterungen. Es gestattet nach §81a eine schnelle Einreise nach Deutschland. Ihr Arbeitgeber kann damit das Anerkennungsjahr auf 2 Monate verkürzen. Die Kosten dafür (411 Euro) wird Ihr Arbeitgeber übernehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um für Ihre Einreise ein Visum zu herhalten.

  • Eine direkte Beschäftigung als Fachkraft mit einer Berufsausbildung nach §81a: Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, beginnt dieser Prozess in Deutschland. Sie werden dann bis zu Anerkennung pflegedienstliche Hilfstätigkeiten ausführen. Für viele ist das die einzige Möglichkeit, überhaupt nach Deutschland zu kommen.
  • Unterlagen für Visa-Antrag dafür:
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • Sprachkenntnisse auf Niveau A2. Als Pflegefachkraft aber Minimum B1, besser B2
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsmarktzulassung (wird Ihr Arbeitgeber beantragen).
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (nach §16d): Sie haben bereits in Ihrem Herkunftsland einen Antrag auf Anerkennung gestellt und haben dazu einen Bescheid der Gleichwertigkeitsprüfung erhalten („Defizitsbescheid“), dann können Sie direkt nach Ihrer Einreise mit Ihrer Berufsqualifizierung beginnen. Somit können Sie schneller in Ihrem erlernten Beruf arbeiten.
  • Unterlagen für Visa-Antrag dafür:
  • Defizitbescheid
  • Sprachzertifikat B1 besser B2 (ist nach Ausstellung nur ein Jahr gültig!!!)
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsmarktzulassung (beantragt der Arbeitgeber)

Berufliche Anerkennung: Wichtigste Schritte

Alle Berufe im Gesundheitswesen in Deutschland sind reglementiert und dadurch „geschützt“. Damit Sie als „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ arbeiten dürfen, müssen Sie sich den im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.

Der „Anerkennungsfinder des Bundesministeriums“ gibt einen Überblick.

Antrag auf Anerkennung

Den Antrag auf Anerkennung können Sie entweder an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsort stellen. Jede Behörde (oder Bundesland) in Deutschland hat eigene Vorgaben, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung, welche Unterlagen Sie genau brauchen.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Anerkennung:

1. Allgemeine Unterlagen:

  • Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Lebenslauf als Tabelle
  • Erklärung, dass Sie noch keinen Antrag bei einer anderen Behörde gestellt haben.

2. Berufliche Zeugnisse:

  • Ausbildungszeugnisse
  • Bescheinigung über theoretische und praktische Ausbildung mit genauer Angabe von Inhalt und Umfang (beispielsweise durch Studienbücher und Lehrplänen)
  • Bescheinigung der Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse. Möglichst mit detaillierten Angaben des Umfangs

3. Sonstiges:

  • Ärztliches Attest
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Deutsches Sprachzertifikat, bestenfalls B2 Level
  • Unbedenklichkeitebescheinigung (Certificate of good standing)
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